Wintergarten Baugenehmigung NRW | Gesetzestext, Auslegung & Bauantrag in Krefeld

Was die Landesbauordnung seit dem 01.09.2026 wörtlich regelt, wie das Bauportal NRW sie auslegt und was das für Ihr Grundstück in Krefeld bedeutet.

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Redaktion Wintergarten Krefeld · Inhaltlich geprüft · Zuletzt aktualisiert: 14.10.2026

Nordrhein-Westfalen stellt Wintergärten mit höchstens 30 m² Brutto-Grundfläche vom Verfahren frei, sofern sie zu einem Haus der Gebäudeklassen 1 bis 3 gehören und 3 m Abstand zur Nachbargrenze halten (§ 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW, Fassung ab 01.09.2026). Ein Heizkriterium enthält der Gesetzestext nicht – das Bauportal NRW ordnet die Freistellung aber dem unbeheizten Kaltwintergarten zu, nimmt den Außenbereich aus und sieht für beheizte Wintergärten regelmäßig eine Baugenehmigung vor.

Genehmigungsfrei oder Bauantrag?

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Wir planen in Krefeld jeden Wintergarten-Anbau in Krefeld mit der Genehmigungsfrage als erstem Schritt. Dieser Ratgeber behandelt ausschließlich das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen. Wir trennen dabei bewusst zwischen dem, was im Gesetz steht, und dem, was die Landesplattform daraus ableitet – diese Unterscheidung fehlt in vielen Darstellungen.

Wintergarten als Anbau an ein Bestandshaus in Krefeld
Fläche, Gebäudeklasse und Grenzabstand entscheiden darüber, ob ein Anbau in NRW ohne Verfahren auskommt.

Wintergarten Baugenehmigung in Krefeld: kurz eingeordnet

Die Landesbauordnung kennt Vorhaben, die ganz ohne Verfahren auskommen. Wintergärten gehören unter Bedingungen dazu. Seit dem 1. September 2026 gilt dafür eine geänderte Fassung der BauO NRW (Gesetz vom 21. Juli 2026, GV. NRW. 2026 S. 537). Die Wintergarten-Regel selbst ist inhaltlich gleich geblieben.

Für Bauherren in Krefeld ergeben sich daraus drei Fälle: Der Wintergarten ist verfahrensfrei, er braucht eine Baugenehmigung, oder die Lage des Grundstücks macht eine Einzelprüfung nötig. Welcher Fall vorliegt, lässt sich meist schon nach einem Blick auf Lageplan und Wunschmaß sagen.

Was die BauO NRW wörtlich sagt

Wir haben den amtlichen Text am 14.10.2026 auf recht.nrw.de gelesen. In § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g heißt es, verfahrensfrei seien:

„Wintergärten bis 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit einem Mindestabstand von 3 m zur Nachbargrenze“

Aus dem Wortlaut ergeben sich genau drei Bedingungen:

  1. Fläche: höchstens 30 m² Brutto-Grundfläche, gemessen an den Außenmaßen.
  2. Hauptgebäude: Der Wintergarten gehört zu einem Gebäude der Klassen 1, 2 oder 3.
  3. Abstand: Zur Grenze des Nachbargrundstücks bleiben mindestens 3 m frei.

Auslegung des Bauportals NRW: Heizung und Außenbereich

Zwei weitere Punkte stehen nicht im Buchstaben g, sondern in der Erläuterung des Bauportals NRW. Dort wird die Freistellung für den „verglasten unbeheizten Anbau (sog. Kaltwintergarten)“ beschrieben. Für einen beheizten Warmwintergarten sei dagegen regelmäßig eine Baugenehmigung erforderlich.

Außerdem stellt das Portal klar, dass die Verfahrensfreiheit für Vorhaben im bauplanungsrechtlichen Außenbereich nicht gilt. Wir richten unsere Planung in Krefeld nach dieser Auslegung aus, weil sie zeigt, wie die Landesverwaltung die Vorschrift versteht. Sie ersetzt aber nicht den Gesetzestext.

Woher welche Bedingung stammt
BedingungHerkunft
bis 30 m² Brutto-GrundflächeGesetzeswortlaut, § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW, Fassung ab 01.09.2026
Gebäudeklasse 1 bis 3Gesetzeswortlaut
mindestens 3 m zur NachbargrenzeGesetzeswortlaut
unbeheizt (Kaltwintergarten)Auslegung Bauportal NRW
nicht im AußenbereichAuslegung Bauportal NRW

Wichtig zu wissen: Wer einen zunächst unbeheizten Wintergarten später mit fester Heizung zum Wohnraum ausbaut, verlässt nach der Lesart des Bauportals NRW den Bereich der Verfahrensfreiheit. Planen Sie eine spätere Heizung, klären wir die Genehmigung lieber gleich mit.

Prüfliste für Ihr Grundstück in Krefeld

Mit diesen Fragen gehen wir beim ersten Termin an jedes Vorhaben heran:

  • Wie groß wird der Anbau außen gemessen? Maßgeblich ist die Brutto-Grundfläche, nicht die nutzbare Innenfläche.
  • Welche Gebäudeklasse hat das Haus? Sie ergibt sich aus der Landesbauordnung; wir lesen sie aus den Bestandsunterlagen ab.
  • Wie weit ist die Grenze entfernt? Bei Reihenhäusern in Oppum oder Doppelhäusern in Fischeln wird es hier oft eng.
  • Soll geheizt werden? Dann rechnen wir nach dem Bauportal NRW mit einer Baugenehmigung.
  • Liegt das Grundstück im Innen- oder Außenbereich? Bei locker bebauten Randlagen klären wir das im Zweifel mit der Bauaufsicht.

Fällt eine Antwort ungünstig aus, ist das kein Grund aufzugeben. Häufig lässt sich der Entwurf so anpassen, dass er wieder verfahrensfrei wird, etwa durch eine geringere Tiefe. Wo das nicht geht, folgt der Bauantrag.

Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei

Fällt das Verfahren weg, prüft vorab niemand – die Verantwortung liegt beim Bauherrn. Das materielle Recht gilt trotzdem vollständig: Abstandsflächen nach § 6 BauO NRW, die Festsetzungen eines Bebauungsplans und örtliche Gestaltungsvorschriften. Wer dagegen verstößt, riskiert, dass die Bauaufsicht der Stadt Krefeld den Rückbau verlangt.

Gerade in den Villenvierteln Bockum und Cracau sowie in der Innenstadt innerhalb der Vier Wälle lohnt deshalb vor jeder Planung ein Blick in den Bebauungsplan. Dort können Baugrenzen festgelegt sein, die enger sind als die Landesbauordnung.

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Der Bauantrag für den Wintergarten in Krefeld

Ist eine Genehmigung nötig, läuft sie über die untere Bauaufsichtsbehörde, in Krefeld also die Bauaufsicht der Stadt. Für kleine Vorhaben gibt es eine Erleichterung: § 67 Abs. 2 Nr. 3 BauO NRW befreit eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 25 m² von der Pflicht, die Bauvorlagen durch eine bauvorlageberechtigte Person erstellen zu lassen. Bei größeren Anbauten braucht es nach dem Bauportal NRW fachliche Hilfe.

So gehen wir bei einem genehmigungspflichtigen Wintergarten vor:

  1. Aufmaß und Bestandsaufnahme: Wir nehmen Haus, Grenze und Gelände vor Ort auf.
  2. Planungsrecht klären: Bebauungsplan, Innen- oder Außenbereich, örtliche Vorschriften.
  3. Unterlagen erstellen: Pläne, Baubeschreibung und, wo nötig, der Standsicherheitsnachweis.
  4. Einreichen und Rückfragen beantworten: Die Bauaufsicht prüft und fordert gegebenenfalls Ergänzungen an.
  5. Montage nach Freigabe: Erst mit der Genehmigung beginnen Fundament und Aufbau.

Die Gebühr legt die Bauaufsicht fest; eine seriöse Pauschale gibt es dafür nicht. Bei unseren Wohnwintergärten in Krefeld ist die Genehmigung ohnehin Teil des Komplettpreises – Details im Ratgeber zu den Kosten.

Wohnfläche nach WoFlV: halb oder voll?

Unabhängig vom Baurecht stellt sich die Frage, wie der Glasraum in die Wohnfläche eingeht. Die Wohnflächenverordnung unterscheidet nach der Beheizbarkeit (§ 4 WoFlV):

  • Unbeheizbarer Wintergarten: 50 % (§ 4 Nr. 3 WoFlV, unbeheizbare Wintergärten)
  • Beheizter Wintergarten: volle Anrechnung mit 100 %, sofern die lichte Höhe mindestens 2 m erreicht – bei Wohnwintergärten der Normalfall

Für die Bauform-Entscheidung lohnt deshalb ein Blick auf unsere Seite zum Kaltwintergarten in Krefeld, wo wir die Unterschiede im Alltag beschreiben.

Nachbar und Grenzabstand beim Wintergarten in NRW

Hält der Anbau die vorgeschriebenen Abstandsflächen ein, braucht es keine gesonderte Zustimmung von nebenan. Problematisch wird es, wenn der Wintergarten bis an die Grenze heranrücken soll – typisch bei schmalen Grundstücken im Siedlungsbau. Dann entfällt die Verfahrensfreiheit, und es braucht eine Lösung, die auch die Bauaufsicht akzeptiert.

Unser Rat: Sprechen Sie früh mit den Nachbarn, auch wenn es rechtlich nicht nötig ist. Ein Glasdach wirft Licht zurück und verändert die Sicht vom Nachbargarten aus.

Häufige Fragen zur Wintergarten Baugenehmigung in NRW

Wie groß darf ein Wintergarten in NRW ohne Baugenehmigung sein?

Bis 30 m² Brutto-Grundfläche, sofern er zu einem Haus der Gebäudeklassen 1 bis 3 gehört und mindestens 3 m von der Nachbargrenze entfernt bleibt. So steht es in § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. g BauO NRW, Fassung ab 01.09.2026. Das Bauportal NRW bezieht diese Freistellung auf den unbeheizten Glasanbau und schließt Grundstücke im bauplanungsrechtlichen Außenbereich aus.

Steht „unbeheizt“ wirklich im Gesetz?

Nein. Wir haben den amtlichen Text am 14.10.2026 auf recht.nrw.de gelesen: Buchstabe g nennt nur Fläche, Gebäudeklasse und Grenzabstand. Die Zuordnung zum unbeheizten Kaltwintergarten stammt vom Bauportal NRW, der Informationsplattform des Landes. Für Ihre Planung ist diese Auslegung trotzdem wichtig, weil sie zeigt, wie Behörden den Begriff Wintergarten verstehen.

Wann brauche ich in Krefeld einen Bauantrag?

Immer dann, wenn eine der Voraussetzungen fehlt: mehr als 30 m² Brutto-Grundfläche, weniger als 3 m bis zur Nachbargrenze, ein Haus oberhalb der Gebäudeklasse 3 oder eine Lage im Außenbereich. Für beheizte Wintergärten sieht das Bauportal NRW regelmäßig eine Baugenehmigung vor. Zuständig ist die Bauaufsicht der Stadt Krefeld.

Darf ich den Bauantrag für einen kleinen Wintergarten selbst stellen?

Bei eingeschossigen Wintergärten bis 25 m² Grundfläche ja. § 67 Abs. 2 Nr. 3 BauO NRW nimmt diese Vorhaben von der Pflicht aus, die Bauvorlagen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellen zu lassen. Das Bauportal NRW fasst das so zusammen, dass Bauherren den Antrag dann selbst stellen können. Bei größeren Anbauten braucht es Fachleute.

Was kostet die Genehmigung für einen Wintergarten?

Eine verlässliche Pauschale können wir nicht nennen, weil die Bauaufsicht die Gebühr nach dem Vorhaben festsetzt. Hinzu kommen je nach Fall Planunterlagen und Statik. Bei unseren Wohnwintergärten ist die Genehmigung im Komplettpreis bereits eingerechnet, beim Kaltwintergarten weisen wir sie gesondert aus, falls ein Verfahren nötig wird.

Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche?

Ja, aber unterschiedlich stark. Nach § 4 der Wohnflächenverordnung geht ein unbeheizbarer Wintergarten zur Hälfte in die Wohnfläche ein. Ist er beheizt und mindestens 2 m hoch, rechnet man seine Fläche dagegen zu 100 Prozent an. Diese Unterscheidung spielt etwa bei Vermietung oder Wertermittlung eine Rolle und ist unabhängig von der Genehmigungsfrage.

Muss mein Nachbar dem Wintergarten zustimmen?

Normalerweise nicht, solange der Anbau die Abstandsflächen einhält. Heikel wird es, wenn der Wintergarten näher an die Grenze rücken soll. Dann entfällt nicht nur die Verfahrensfreiheit, oft braucht es auch eine rechtliche Absicherung gegenüber dem Nachbargrundstück. Ob und wie das in Ihrem Fall geht, klären wir vor der Planung.

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